Weitere Entscheidung unten: KG, 11.06.2001

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   OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001, 4 Ws 76/01   

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OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001, 4 Ws 76/01 (https://dejure.org/2001,10154)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001, 4 Ws 76/01 (https://dejure.org/2001,10154)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2001 - 4 Ws 76/2001, 4 Ws 76/01 (https://dejure.org/2001,10154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Entscheidung; Notwendige Auslagen; Nebenkläger; Kostenfestsetzungsantrag; Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Tübingen - I Qs 98/01
  • OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001, 4 Ws 76/01
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15

    Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen

    Eine Kostenentscheidung, in der bei Verurteilung die erforderliche ausdrückliche Überbürdung der Auslagen des Nebenklägers auf den Angeklagten versehentlich unterblieben ist, wird von der Rechtsprechung weder als auslegungs- noch ergänzungs- oder korrekturfähig angesehen und erwächst zum Nachteil des Nebenklägers in Rechtskraft, sofern sie nicht fristgerecht angefochten wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/01 -, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.1988 - 2 Ws 278/88, 2 Ws 282/88 -, NZV 1988, 195; Meyer-Goßner, in: Meyer- Goßner/Schmitt, aaO, § 472 Rn. 10; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 472 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 05.09.2019 - 2 Ws 102/19

    Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag in sofortige Beschwerde

    Da das Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreicht werden könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 2 S. 1 StPO auszulegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001 -, Rn. 6, juris; LG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2008 - Qs 79/08 -, Rn. 11 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 Ws 78/10

    Möglichkeit der Erkennbarkeit eines Anfechtungswillens im Hinblick auf die

    Der Auffassung, im Falle einer unrichtigen oder fehlenden Auslagengrundentscheidung sei bereits in dem Antrag auf Festsetzung notwendiger Auslagen als solchem entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO eine sofortige Beschwerde gegen die unrichtige oder fehlende Auslagengrundentscheidung zu sehen (so jedenfalls für den innerhalb der Beschwerdefrist eingehenden Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ; LG Zweibrücken, Qs 79/08 vom 9. Juli 2008 ; ebenso sogar für einen nach Ablauf der Beschwerdefrist verspätet eingegangenen Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, GA 1990, 267; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. [2009], § 464 Rdnr. 12), weil das Festsetzungsbegehren das Bestreben des Antragstellers verdeutliche, sich mit der (eventuell) unrichtigen oder unterlassenen Grundentscheidung nicht zufriedengeben zu wollen (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   KG, 11.06.2001 - 4 Ws 76/01, 2 AR 72/95   

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https://dejure.org/2001,53952
KG, 11.06.2001 - 4 Ws 76/01, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2001,53952)
KG, Entscheidung vom 11.06.2001 - 4 Ws 76/01, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2001,53952)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 4 Ws 76/01, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2001,53952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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